Dienstleistungen der Hausverwaltung Dietmar Herberth

Unsere Tätigkeit als Verwalter richtet sich nach den §§ 20 – 29 des Wohnungseigentumsgesetzes. Hinzuweisen ist insbesondere auf den § 27 „Aufgaben und Befugnisse des Verwalters“

  • Erstellung der Jahresabrechnung, einschließlich Ausweis der Haushaltsnahen Dienstleistungen gem. § 35a EStG
  • Erstellung des Wirtschaftsplans gem. § 28 WEG
  • Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung – Vorbereitung, Einladung, Durchführung und Niederschrift
  • zeitnahe Umsetzung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer
  • Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs der Gemeinschaft
  • Vornahme aller notwendigen Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, Abschluss und Kündigung von Verträgen
  • Vertretung der Eigentümer gegenüber Dritten, insbes. Behörden, Gerichten, Versicherungsgesellschaften, Banken, Handwerkern und Sonstigen
  • Hausverwalterspezifischer Schriftverkehr
  • Regelmäßige Objektbegehung
  • Kontrolle der Pflege der gemeinschaftlichen Flächen und Räume im Haus sowie der Außenanlagen
  • Abwicklung der Reparaturen, Überwachung der Handwerker, Rechnungsprüfung