Dienstleistungen der Hausverwaltung Dietmar Herberth
Unsere Tätigkeit als Verwalter richtet sich nach den §§ 20 – 29 des Wohnungseigentumsgesetzes. Hinzuweisen ist insbesondere auf den § 27 „Aufgaben und Befugnisse des Verwalters“
- Erstellung der Jahresabrechnung, einschließlich Ausweis der Haushaltsnahen Dienstleistungen gem. § 35a EStG
- Erstellung des Wirtschaftsplans gem. § 28 WEG
- Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung – Vorbereitung, Einladung, Durchführung und Niederschrift
- zeitnahe Umsetzung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer
- Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens
- Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs der Gemeinschaft
- Vornahme aller notwendigen Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, Abschluss und Kündigung von Verträgen
- Vertretung der Eigentümer gegenüber Dritten, insbes. Behörden, Gerichten, Versicherungsgesellschaften, Banken, Handwerkern und Sonstigen
- Hausverwalterspezifischer Schriftverkehr
- Regelmäßige Objektbegehung
- Kontrolle der Pflege der gemeinschaftlichen Flächen und Räume im Haus sowie der Außenanlagen
- Abwicklung der Reparaturen, Überwachung der Handwerker, Rechnungsprüfung